Finanzierung &
Kostenerstattung
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1–5), die zu Hause gepflegt werden, erhalten monatlich 131 € Entlastungsbetrag.
Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, also z. B. für Begleitung, hauswirtschaftliche Hilfe oder Aktivierungen.
Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Pflegekasse.
Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % der Pflegesachleistungen)
Wenn nicht alle Pflegesachleistungen ausgeschöpft werden, können bis zu 40 % davon in Leistungen zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.
Dadurch steht Ihnen zusätzliches Budget für unsere Betreuung und Alltagsbegleitung zur Verfügung.
Entlastungsbudget
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr.
Damit können Sie flexibel Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren, ohne die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen häuslichen Pflegezeit.
Während dieser Zeit wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie gerne persönlich und finden gemeinsam den passenden Finanzierungsweg.
Hinweis
Die gesetzlichen Regelungen gelten bundesweit, die Anerkennung und Abrechnung erfolgen jedoch über die jeweiligen Landesbestimmungen.
NinaTeam – Alltagshilfe ist ein anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI in Baden-Württemberg.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zur Finanzierung Ihrer Betreuung.
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